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WALDSCHULE BISSINGEN |
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74321 Bietigheim-Bissingen *
Panoramastr.2 Tel: (07142) 7790-60 * Fax: (07142) 7790-99 Internet: www.waldschule-bissingen.de E-Mail: sekretariat(at)waldschule-bissingen.de |
Die Schulordnung der Waldschule
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In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen. Jeder soll sich später gern an seine Schulzeit erinnern.
Unsere Schule soll im Unterricht und bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen Gelegenheit geben zur persönlichen Entfaltung, viezu lernen, gute Zeugnisse und Abschlüsse zu erzielen. Das muss zunächst jeder für sich anstreben, wir helfen aber auch unseren Mitschülern dabei. Neben dem Lernen soll Gelegenheit sein für bereichernde Begegnungen, gemeinsames Tun und Erleben.
Es soll auch Zeit sein für Ausruhen, Besinnung und Entspannung.
Konflikte tragen wir fair aus und sehen sie als Möglichkeit für soziales Lernen.
Wir wollen mithelfen, dass unsere Schule sich positiv weiterentwickelt, den guten Ruf bewahrt und in der Stadt ihre Aufgaben erfüllt.
Freundlicher Umgang mit einander
Zeit füreinander
Offene Ohren für die Sorgen und Nöte anderer
Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
Schutz der Schwächeren
Körperliche und seelische Unversehrtheit
Gute Lernatmosphäre
Aufgeräumte und gemütliche Zimmer in einem freundlichen Schulhaus
Sauberes Schulgelände
Mithilfe beim Aufräumen
Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben
Sorgsamer Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum
Sparsamer Verbrauch von Material und Energie
Gutes Verhalten und freundliches Benehmen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Vorbildliches Verhalten als Gast in anderen Klassen, wenn man dort beaufsichtigt werden muss. Lesen und Hausaufgaben machen sind angebracht.
Pünktliches Erscheinen zum Unterricht
Leises Verhalten während der Unterrichtszeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände
Lärmen und Belästigen anderer im Unterricht
Schlampereien beim Mitbringen von Arbeitsmaterial
Vergessen/Nichtbeachten von Arbeitsaufträgen und Absprachen
Mützen im Klassenzimmer
Die Benutzung von Multimediageräten (Handy, mp3-Player, Gameboy, iPod, PDA,
Digitalkamera etc.) aller Art ist für Schülerinnen und Schüler auf dem
Schulgelände genauso untersagt wie das Tragen von Kopfhörern. Beim Betreten
des Schulgeländes sind diese Geräte auszuschalten.
Bei Zuwiderhandlung sind die Geräte auf dem Sekretariat abzugeben und können
dort von einem Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Verwendung von Multimedia-Geräten zu
unterrichtlichen Zwecken unter Aufsicht eines/r Lehrers/in.
In besonderen Ausnahmefällen (Notfall, dringende Elterninformation) kann das
Mobiltelefon unter Zustimmung und im Beisein einer Lehrkraft benützt werden.
Bitte um Entschuldigung, wenn wir andere beleidigt oder ihnen geschadet haben
Denke über eine Wiedergutmachung nach
Beleidigen und verächtliches Reden über andere
Bedrohen und Belästigen anderer
Mitbringen pornografischer und jugendgefährdender Schriften
Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Feuerzeuge, Messer und andere Waffen, Schussspielzeuge, Feuerwerkskörper, Laserpointer usw.
Kampfspiele
Rücksichtsloses Rennen
Rad fahren auf dem Schulhof
Werfen mit Steinen, Schnee usw.
Spucken auf den Boden
Gefährdung anderer durch rücksichtsloses Ballspielen
Gefährliche Übungen wie Klettern, Sitzen auf den Geländern und Übersteigen von Zäunen usw.
Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis
Rauchen und Konsum von Alkohol in Sichtweite der Schule
Einnahme und Mitnahme von legalen und illegalen Drogen (z.B. Zigaretten und Alkohol)
Unpassende Kleidung, Uhren und Schmuck beim Sport
Abfälle gehören in die richtigen Behälter
Durch einen Hofdienst helfen wir mit, unser Schulgelände zu säubern
Zum Betreten und Verlassen des Schulgeländes benutzen wir das Schultor
Verursachen von unnötigem Müll und Abfall
Quälen von Tieren und Zerstören ihres Lebensraumes
Zerstören von Pflanzen in unseren Anlagen
Unnötiger Lärm und Gestank
Entschädigung oder Ersatz, wenn versehentlich oder mutwillig verschmutzt, beschädigt oder verschlampt wurde
Abgabe der Fundsachen beim Hausmeister oder im Sekretariat
Unsachgemäßer Umgang und Beschädigung der Lernmittel
Beschmieren und Beschädigen von Möbeln, Wänden, usw.
Kaugummi kauen im Schulgebäude und -gelände
Straßenschuhe in der Turnhalle
Jeglicher Diebstahl und Betrug
Die Schülerinnen und Schüler wählen den sichersten, kürzesten Weg zur Schule und nach Hause. Umwege gefährden den Versicherungsschutz.
Fahrschüler aus anderen Stadtteilen dürfen sich vor und nach dem Unterricht in einem festgelegten Bereich innerhalb des Gebäudes aufhalten.
Fachräume und Sammlungsräume aller Art dürfen nur in Begleitung einer Lehrerin/eines Lehrers betreten werden.
Während der großen Pausen halten sich alle Schüler im Schulhof auf.
Nach dem ersten Zeichen am Ende der großen Pause sammeln sich alle Schülerinnen und Schüler an den mit den Klassen festgelegten Plätzen auf dem Schulhof.
Der Schulhof ist während der allgemeinen Schulzeit für alle Schülerinnen und Schüler der Waldschule geöffnet.
Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen bzw. abholen, warten außerhalb des Schulgeländes auf ihre Kinder. Eine Ausnahmeregelung hierzu kann für die neuen Erstklässler für die Dauer bis höchstens zu den Herbstferien durch die Klassenpflegschaft beschlossen werden.
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nur über die Unterrichtszeit. Bei Spielen außerhalb der Unterrichtszeit haften die Eltern.
Während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in den Hohlstunden darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen werden.
Versäumt eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht oder eine sonstige schulische Veranstaltung, so muss grundsätzlich durch einen Erziehungsberechtigten spätestens am 2. Tag der Abwesenheit schriftlich oder telefonisch entschuldigt werden. Im Falle telefonischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen der Schule nachzureichen.
Ansteckende Krankheiten sind unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.
Eine Befreiung vom Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen kann nur in besonderen Fällen gewährt und muss im voraus beantragt werden.
Zur Freistellung einer Schülerin/ eines Schülers vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
Bei Verletzung der Schulbesuchspflicht wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können nach § 90 Schulgesetz zur Verwirklichung des Bildungsauftrages der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen getroffen werden:
Nachsitzen
Überweisung in eine Parallelklasse
Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht
Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen
Androhung des Ausschlusses aus der Schule
Ausschluss aus der Schule