WALDSCHULE BISSINGEN
Grund- und Werkrealschule
Werkrealschule mit Ganztagesangebot

74321 Bietigheim-Bissingen * Panoramastr.2
Tel: (07142) 7790-60 * Fax: (07142) 7790-99
Internet: www.waldschule-bissingen.de
E-Mail: sekretariat(at)waldschule-bissingen.de

Ohne Eltern geht es nicht - Wege der Zusammenarbeit

- Der Elternbeirat der Waldschule -

Sprechzeiten der Schulleitung: nach Vereinbarung. Eine Übersicht über alle Ansprechpartner an der Waldschule finden Sie hier

November 2010

Liebe Eltern,

der Elternbeirat der Waldschule Bissingen heißt Sie herzlich willkommen.

Der Lebensraum "Schule" wird auf den ersten Blick von Schülern und Lehrern erfüllt.
Eine erfolgreiche Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen erfordert jedoch die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei dieser wichtigen Aufgabe gegenseitig und pflegen eine Erziehungsgemeinschaft.

Deshalb ist das Mitwirken der Eltern am schulischen Leben bedeutsam und an der Waldschule erwünscht. Neben dem regelmäßigen Kontakt zu den Lehrern des eigenen Kindes ist das Engagement der Eltern in vielen Bereichen eine Bereicherung für alle Beteiligten der Schule.

Darüber hinaus ist es dem Elternbeirat wichtig, die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Waldschule zu fördern, die Schulgemeinschaft zu stärken, für gegenseitiges Verständnis zu werben und sich zu achten und wertzuschätzen.

Auf diesem Wege mitzuwirken – dazu möchten wir Sie gerne ermutigen!

Bei Fragen oder Anregungen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
 

Silke Gairing
(Vorsitzende Elternbeirat)

silkegairing@arcor.de

Tel. 07142-940104

und

Patricia Massa
(stellvertretende Vorsitzende Elternbeirat)
patriciamassa@aol.com

Tel. 07142-771693

 

Wege der Zusammenarbeit:

Lehrer-Elterngespräche
Eine gute Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern ist ein wichtiges Element erzieherischer Arbeit. Zögern Sie nicht, bei Gesprächsbedarf mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder der Fachlehrerin, dem Fachlehrer Kontakt aufzunehmen.
Um Ihnen das zu erleichtern, wird jedem Schüler und jeder Schülerin am Anfang des Schuljahres eine Liste der Sprechzeiten des Kollegiums mitgegeben. Sie können jederzeit einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin vereinbaren.


Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft (Elternabend) dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Elternvertreter der jeweiligen Klasse.

Wahl der Klassenelternvertreter
Die Klassenelternvertreter werden innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn in jeder Klasse gewählt. Stimmberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler. Gewählt werden Klassenelternvertreter und Stellvertreter in getrennten Wahlgängen.

Der Elternbeirat
Alle gewählten Elternvertreter der Klassen und deren Stellvertreter sind gleichberechtigte Mitglieder des Elternbeirats der Schule. Dieser vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber Schulleitung und Schulträger.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind durch das Schulgesetzes Baden Württemberg und die Elternbeiratsverordnung definiert. Ihm obliegt es,

In der Praxis sind folgende Punkte Inhalt der Arbeit des Elternbeirats:

Der Elternbeirat wird vom Schulleiter über die allgemeine Schulsituation (z.B. Schülerzahlen, Lehrerversorgung, usw.) informiert und vor wichtigen Entscheidungen angehört.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in die Schulkonferenz:

a) seinen Vorsitzenden sowie
b) zwei Elternvertreter

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken der Schulleitung, Lehrer, Eltern, Schüler und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten, die für die Schule von besonderer Bedeutung sind, zu beraten und Meinungsverschiedenheiten, vor allem zwischen den einzelnen Gruppen, die auf andere Weise nicht geklärt werden können, beizulegen.

Die Schulkonferenz hat gegenüber den Lehrerkonferenzen und dem Schulleiter ein Vorschlagsrecht, auch zu grundsätzlichen pädagogischen Fragen, insbesondere zu allgemeinen Fragen der Notengebung, Versetzung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie zahlreiche Mitbestimmungsrechte, die im Schulgesetz festgelegt sind.

Die Schulkonferenz setzt sich an der Waldschule wie folgt zusammen:
1. der Schulleiter als Vorsitzender
2. der Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreter des Vorsitzenden
3. sechs Vertreter der Lehrer
4. zwei weitere Elternvertreter
5. drei Schüler der Schülermitverantwortung

Gesamtelternbeirat
Er wird durch die Vorsitzenden und Stellvertreter der Elternbeiräte gebildet, die denselben Schulträger haben müssen, hier also die Stadt Bietigheim-Bissingen. Da im Gesamtelternbeirat alle Schulen in Bietigheim-Bissingen vertreten sind, erhalten die Mitglieder einen guten Überblick, mit welchen Schwierigkeiten und Sorgen andere Schulen zu tun haben. Manche Themen erfordern zudem eine Zusammenarbeit aller Schulen, um eine gute Lösung zu erreichen.

Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat besteht aus 32 Mitgliedern aus allen Schularten. Gewählt wird auf drei Jahre. Er berät das Ministerium für Kultus und Sport "in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens".
 


Letzte Bearbeitung der Seite am: 06.04.2011